Ehe- und Familienrecht

Ihr Recht bei Scheidung und familiären Konflikten


                 Familienrecht: Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie gerne bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen

  

Ehescheidung Ehegattenunterhalt
Kindesunterhalt Verwandtenunterhalt
Vermögensauseinandersetzung Güterrecht
Abstammungsrecht Versorgungsausgleich
Eheverträge Betreuungsrecht
Nichteheliche Lebensgemeinschaft Partnerschaftsverträge



Wir vertreten unsere Mandanten in den o.g. Angelegenheiten des Familienrechts außergerichtlich zur präventiven Konfliktvorsorge wie auch im gerichtlichen Stadium.
 
Gerade das Familienrecht ist in gehöriger Weise aus der Natur der Sache heraus emotionalen Schwankungen bei den Beteiligten unterworfen. Hier ist es notwendig, daß der mit der Interessenvertretung beauftragte Rechtsanwalt auch psychologische Hilfestellung leistet und mit dem erforderlichen Einfühlungsvermögen an die Sachbearbeitung herangeht, was für uns eine Selbstverständlichkeit darstellt.
 
Eine Maxime dabei ist, unsere Mandanten über das juristisch Mögliche aufzuklären und Konfliktpotential - soweit nach Sachlage möglich - im wohlverstandenen Interesse unserer Mandanten einvernehmlich zu regeln.




Letztes Update 18.10.2006 | Copyright© Rechtsanwaelte Mayer 2007 | Seite drucken: Ehe- und Familienrecht | Seite einem Freund senden: Ehe- und Familienrecht

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