... denn ein Anwalt kostet weniger als keiner!


Seien Sie sparsam, schalten Sie Ihren Anwalt ein!


Was Sie über Kosten und Gebühren wissen sollten:

Gute Leistung hat einen Preis. Einen fairen Preis, mit dem Sie und wir leben können. Denn wir wollen, dass Ihr gutes Recht auch bezahlbar bleibt. Deshalb bringen wir Ihnen die Grundlagen unserer Vergütungsmaxime ein wenig näher. Damit Sie wissen, warum ein Anwalt weniger kostet als keiner!


1. Wann wir für unsere Mandanten zum Nulltarif arbeiten:

In der Regel immer dann, wenn unsere Gebühren von Ihrem Gegner, Ihrer Rechtsschutzversicherung, einem Prozessfinanzierer oder von der Staatskasse getragen werden. Und diese Fälle sind keine Seltenheit. Ein paar Beispiele sollen Ihnen dies verdeutlichen:

  • Sie sind unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls geworden. Scheuen Sie sich nicht, Ihren materiellen Schaden und/oder Personenschaden schnellstmöglich von versierten Verkehrsanwälten regulieren zu lassen. Denn die Rechtsverfolgungskosten sind bei Unfallereignissen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland immer nach § 3 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) von der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners zu erstatten. Mit einem Verkehrsanwalt an Ihrer Seite erhalten Sie regelmässig wesentlich höhere Schadensersatzzahlungen als Geschädigte ohne fachlich versierten Rechtsbeistand. Wie das geht, erfahren Sie hier.

  • Sie haben sich für eine Verkehrsordnungswidrigkeit zu verantworten und bereits eine Anhörung oder einen Bussgeldbescheid erhalten. Im Falle einer bestehenden Verkehrsrechtsschutzversicherung ist Ihre versierte Verteidigung für Sie kostenfrei oder höchstens auf einen eventuellen Selbstbehalt beschränkt. Und wenn Sie freigesprochen werden, hat die Staatskasse für Ihre Kosten einzustehen.

  • Ihr Schuldner hat auf die erste Mahnung noch immer nicht bezahlt. Nachdem Sie selbst die Verzugsvoraussetzungen geschaffen haben, sollten Sie schnellstens einen Anwalt mit der weiteren Beitreibung beauftragen, denn ab jetzt hat Ihr Schuldner auch die Kosten Ihres Anwaltes als Verzugsschaden zu übernehmen. Wie das geht, erfahren Sie hier.

  • Sie führen als Kläger oder Beklagter einen Zivilprozess. Bei vollem Obsiegen hat Ihr Gegner nach erfolgreichem Verfahrensabschluss Ihre Anwaltskosten zu übernehmen. Dies erfolgt nach Abschluss des Erkenntnisverfahrens im sog. Kostenfestsetzungsverfahren.

    Kostenfreiheit besteht des weiteren bei Inanspruchnahme Ihrer Rechtsschutzversicherung, von Prozesskostenhilfe oder eines Prozessfinanzierers. Hierzu informieren wir Sie gesondert auf den am Ende dieser Seite folgenden Unterseiten.
     

2. Und falls wir für Sie nicht zum Nulltarif arbeiten können und dürfen:

Der Gesetzgeber hat in § 49b der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) kostenlose Rechtsberatung verboten. Das bedeutet aber nicht, dass die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen zwangsläufig teuer sein muss. Im Gegenteil: ein guter Rat zu fairen Konditionen kann oft viel mehr wert sein als er kostet.

Grundlagen des Vergütungsrechts der Rechtsanwälte sind zwei Säulen: a) die zwischen Anwalt und Mandant getroffene Vereinbarung und b) die gesetzliche Regelung.

2.1 Vereinbarungen:

Für die außergerichtliche Beratung sieht der Gesetzgeber vor, dass zwischen Anwalt und Mandant möglichst Vereinbarungen über die Höhe der Vergütung getroffen werden. Dies geschieht in der Regel nach Zeitaufwand oder zu einem pauschalen Festpreis. Für die Online-Beratung haben wir einen moderaten Festpreis zugrunde gelegt.

Je nach Fallgestaltung kann es aber auch erforderlich sein, nach Zeitaufwand abzurechnen. Unser Stundensatz bewegt sich üblicherweise zwischen EUR 150,00 und EUR 250,00 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und liegt damit deutlich unter den mehr als doppelt so hohen Sätzen, die von den meisten Großkanzleien erhoben werden. Und dies aus gutem Grund: denn Sie bezahlen uns nicht für Marketing und Merchandising, sondern für gute anwaltliche Leistung. Sprechen Sie uns auf die Frage unserer Honorierung an, wir antworten Ihnen darauf gerne, offen und verbindlich.

2.2 Gesetzliche Vergütung:

Außerhalb von Vereinbarungen gelten die Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Diese sind für Prozessführung und außergerichtliche Geschäftstätigkeiten obligatorisch, sofern keine höheren Vergütungsvereinbarungen getroffen wurden.

Einen Überlick über die gesetzlichen Kosten und Gebühren bei Prozessführung ermöglicht Ihnen unser Kostenrechner.



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Letztes Update 13.11.2006 | Copyright© Rechtsanwaelte Mayer 2007 | Seite drucken: | Seite einem Freund senden:

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