Bußgeldbescheid
Mit dem Bußgeldbescheid wird die Begehung einer Ordnungswidrigkeit durch die Verwaltungsbehörde geahndet und gegen den Betroffenen ein Bußgeld und/oder eine Nebenfolge (z. B. ein Fahrverbot) verhängt. Der Bußgeldbescheid und das Bußgeldverfahren haben ihre Rechtsgrundlage im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).
Hauptanwendungsfall des Bußgeldbescheides ist das Verkehrsrecht (95 %), er findet aber auch in anderen Rechtsmaterien Anwendung, wo ein Zuwiderhandeln gegen gesetzliche Bestimmungen als Ordnungswidrigkeit deklariert wird (z. B. im Außenwirtschaftsgesetz oder im Kartellrecht).
Der Bußgeldbescheid kann aus zahlreichen formalen und inhaltlichen Gründen unwirksam oder fehlerhaft sein. In diesen Fällen muss er mit dem fristgebundenen Einspruch angefochten werden. Nach Einspruchseinlegung schließt sich das sog. Bußgeldverfahren an, innerhalb dessen zunächst die Verwaltungsbehörde zu prüfen hat, ob sie den Bußgeldbescheid aufrecht erhält oder zurücknimmt. Bei Zurücknahme erledigt sich das Bußgeldverfahren, andernfalls werden die Akten an das zuständige Amtsgericht übersandt, wo der Vorgang in einem Hauptverfahren einer weiteren richterlichen Überprüfung unterzogen wird.
In verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren sind die anfallenden Kosten stets vom Versicherungsschutz einer hierfür bestehenden Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Die Rechtsfolgen bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten haben wir Ihnen im Bussgeldkatalog zusammengefasst.
Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verkürzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgfältiger Bearbeitung ausgeschlossen.
Wir beraten und vertreten Sie gerne bei Fragen zum Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und bei Ordnungswidrigkeiten.
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Letztes Update 24.02.2011 | Copyright© Rechtsanwaelte Mayer 2007 |

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