Kündigung
Kündigung ist eine einseitige in die Zukunft wirkende Beendigung von Dauerschuldverhältnissen (z.B. von Arbeits-, Darlehns- oder Mietverträgen). Sie kann außerordentlich (meist fristlos aus wichtigem Grund) oder ordentlich (nach den vertraglich geregelten Fristen) erfolgen. Voraussetzung für ihre Wirksamkeit ist, dass dem Kündigenden ein entsprechendes Gestaltungsrecht zusteht.
Als einseitiges Rechtsgeschäft erfolgt die Kündigung durch empfangsbedürftige Willenserklärung (Kündigungserklärung), die vielfach Schriftform bedingt. Sie wird mit Zugang beim Erklärungsempfänger (Vertragspartner) wirksam und darf nicht unter einer Bedingung stehen.
Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verkürzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgfältiger Bearbeitung ausgeschlossen.
Wir beraten und vertreten Sie gerne bei Fragen zur Rechtswirksamkeit einer Kündigung.
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Letztes Update 24.02.2011 | Copyright© Rechtsanwaelte Mayer 2007 |

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