Willenserklärung
Eine
Willenserklärung ist die auf einen rechtlichen Erfolg gerichtete Willensäußerung. Sie ist unverzichtbarer Bestandteil jeglichen rechtsgeschäftlichen Handelns.
Eine wirksame
Willenserklärung besteht aus einem äußeren und einem inneren Erklärungstatbestand:
- die Handlung muss erkennbar willentlich erfolgen und von einem Rechtsbindungswillen getragen sein (äußerer Erklärungstatbestand)
- der Erklärende muss einen inneren Handlungswillen haben (innerer Erklärungstatbestand)
Voraussetzung für das Wirksamwerden einer Willenserklärung ist des weiteren ihr Zugang beim Erklärungsempfänger. Das bloße Schweigen stellt deshalb grundsätzlich keine Willenserklärung dar (Ausnahme hiervon: das sog. kaufmännische Bestätigungsschreiben).
Willenserklärungen unterliegen dem Recht zur Anfechtung. Ihre gesetzlichen Regelungen befinden sich in den §§ 116 ff. BGB
Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verkürzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgfältiger Bearbeitung ausgeschlossen.
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Letztes Update 24.02.2011 | Copyright© Rechtsanwaelte Mayer 2007 |

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