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Willenserklärung


Eine Willenserklärung ist die auf einen rechtlichen Erfolg gerichtete Willensäußerung. Sie ist unverzichtbarer Bestandteil jeglichen rechtsgeschäftlichen Handelns.

Eine wirksame Willenserklärung besteht aus einem äußeren und einem inneren Erklärungstatbestand:
  • die Handlung muss erkennbar willentlich erfolgen und von einem Rechtsbindungswillen getragen sein (äußerer Erklärungstatbestand)
  • der Erklärende muss einen inneren Handlungswillen haben (innerer Erklärungstatbestand)

Voraussetzung für das Wirksamwerden einer Willenserklärung ist des weiteren ihr Zugang beim Erklärungsempfänger. Das bloße Schweigen stellt deshalb grundsätzlich keine Willenserklärung dar (Ausnahme hiervon: das sog. kaufmännische Bestätigungsschreiben).

Willenserklärungen unterliegen dem Recht zur Anfechtung. Ihre gesetzlichen Regelungen befinden sich in den §§ 116 ff. BGB





Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verkürzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgfältiger Bearbeitung ausgeschlossen.


Wir beraten und vertreten Sie gerne bei Fragen zum Vertragsrecht und/oder allgemeinen Zivilrecht.


Bitte kontaktieren Sie uns

telefonisch unter:   +49 (0) 7221 / 5151-0
oder
via E-mail an:          marion.mayer@rechtsanwälte-mayer.de






Titel: Willenserklärung Willenserklärung
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Letztes Update 24.02.2011 | Copyright© Rechtsanwaelte Mayer 2007 | Seite drucken: Willenserklärung | Seite einem Freund senden: Willenserklärung


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