/>
 />Die
 Patientenverfügung
 stellt
 eine
 Willenserklärung
 dar,
 mit
 welcher
 die
 erklärende
 Person
 im
 Falle
 ihrer
 Einwilligungs-
 und/oder
 Entscheidungsunfähigkeit
 antizipiert
 Vorgaben
 trifft,
 medizinische
 Behandlungen
 nach
 den
 eigenen
 persönlichen
 Vorstellungen
 vorzunehmen
 oder
 zu
 unterlassen. 
 Sinnvollerweise sollte
 die
 Patientenverfügung
 trotz
 prinzipieller
 Formfreiheit
 eigenhändig
 schriftlich
 verfasst
 und
 hinterlegt
 sein,
 damit
 ihr
 Inhalt
 beweisbar
 ist.
 />
 />Wirksame,
 im
 Zustand
 der
 Geschäfts-
 und
 Einwilligungsfähigkeit
 erteilte
 Vorgaben
 an
 Betreuer,
 Ärzte
 oder
 einen
 Bevollmächtigten
 sind
 verbindlich,
 soweit
 der
 Wille
 des
 erklärenden
 Patienten
 eindeutig
 und
 sicher
 für
 die
 jeweilige
 konkrete
 Behandlungssituation
 festgestellt
 werden
 kann.
 Um
 dies
 bezogen
 auf
 die
 unterschiedlichsten
 Krankheits-
 und
 Behandlungssituationen
 zu
 gewährleisten,
 sollte
 die
 Patientenverfügung
 unter
 fachkundiger
 Anleitung
 erstellt
 werden.
 />
 />Zu
 unterscheiden
 ist
 die
 Patientenverfügung
 von
 der
  href="vorsorgevollmacht-_165.html">Vorsorgevollmacht,
 wo
 nicht
 der
 eigene
 Wille
 zum
 Ausdruck
 gebracht
 sondern
 ein
 Dritter
 ermächtigt
 wird,
 anstelle
 des
 einwilligungsunfähigen
 Patienten
 zu
 entscheiden.
 Es
 ist
 deshalb
 ratsam,
 Patientenverfügung
 und
  href="vorsorgevollmacht-_165.html">Vorsorgevollmacht zu
 verbinden.
 />
 />
 />Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verkürzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgfältiger Bearbeitung ausgeschlossen.
 />
 />
 />Wir beraten und vertreten Sie gerne bei Fragen zur Patientenverfügung und  href="vorsorgevollmacht-_165.html">Vorsorgevollmacht, Testamentsgestaltung sowie zum Erbrecht.
 />
 />
 />Bitte kontaktieren Sie uns
 />
 />telefonisch unter:    color="#006699">+49 (0) 7221 / 5151-0
 />oder
 />via E-mail an:           href="mailto:marion.mayer@rechtsanwaelte-mayer.de"> color="#006699">marion.mayer@rechtsanwaelte-mayer.de 
 />
 />
 />
 />
 />
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