Patientenverfügung
Die
Patientenverfügung stellt eine
Willenserklärung dar, mit welcher die erklärende Person im Falle ihrer Einwilligungs- und/oder Entscheidungsunfähigkeit antizipiert Vorgaben trifft, medizinische Behandlungen nach den eigenen persönlichen Vorstellungen vorzunehmen oder zu unterlassen. Sinnvollerweise sollte die
Patientenverfügung trotz prinzipieller Formfreiheit eigenhändig schriftlich verfasst und hinterlegt sein, damit ihr Inhalt beweisbar ist.
Wirksame, im Zustand der Geschäfts- und Einwilligungsfähigkeit erteilte Vorgaben an Betreuer, Ärzte oder einen Bevollmächtigten sind verbindlich, soweit der Wille des erklärenden Patienten eindeutig und sicher für die jeweilige konkrete Behandlungssituation festgestellt werden kann. Um dies bezogen auf die unterschiedlichsten Krankheits- und Behandlungssituationen zu gewährleisten, sollte die
Patientenverfügung unter fachkundiger Anleitung erstellt werden.
Zu unterscheiden ist die
Patientenverfügung von der
Vorsorgevollmacht, wo nicht der eigene Wille zum Ausdruck gebracht sondern ein Dritter ermächtigt wird, anstelle des einwilligungsunfähigen Patienten zu entscheiden. Es ist deshalb ratsam,
Patientenverfügung und
Vorsorgevollmacht zu verbinden.
Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verkürzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgfältiger Bearbeitung ausgeschlossen.
Wir beraten und vertreten Sie gerne bei Fragen zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, Testamentsgestaltung sowie zum Erbrecht.
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Letztes Update 24.02.2011 | Copyright© Rechtsanwaelte Mayer 2007 |

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