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Testamentsvollstreckung

damit Ihr letzter Wille auch Beachtung findet


Präzise Ihren letzten Willen umsetzen

Nach aktuellen Erhebungen renomierter Meinungsforschungsinstitute wünschen sich 77 Prozent aller Deutschen, ihren Nachlass konfliktfrei zu regeln. Wichtig ist hierbei vor allem, Auseinandersetzungen oder gar Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden.

Wer durch letztwillige Verfügungen (Testament, Erbvertrag) geordnete Verhältnisse hinterlassen will, hat klare Ziele vor Augen:

  • Schutz und Erhaltung des Vermögens
  • Wahrung des Familienfriedens
  • finanzielle Absicherung des Ehegatten und/oder anderer Familienangehöriger
  • gerechte und zügige Verteilung des Nachlasses

Um die Durchsetzung dieser Ziele zu gewährleisten, unterstützen wir das Anliegen unserer Mandanten mit dem Service der Testamentsvollstreckung. Als Rechtsanwälte und ausgewiesene Experten auf dem Gebiet der Erbrechtskunde sind wir die berufenen Ansprechpartner für eine Testamentsvollstreckung. Unabhängig und loyal nur dem Willen des Erblassers unterworfen.

Die Nachlassabwicklung und/oder Nachlassverwaltung unter der Verantwortung eines fachkundigen Testamentsvollstreckers bietet entscheidende Vorteile:


  1. Verbindliche Durchsetzung des Erblasserwillens

    Unter Aufsicht des Nachlassgerichtes setzen Testamentsvollstrecker die Anweisungen und Vorgaben des Verstorbenen nach dem Wortlaut und erklärten Willen seines Testamentes oder eines Erbvertrages um. Sämtliche Auflagen und Vermächtnisse sind zu erfüllen, gegebenenfalls sorgt der Testamentsvollstrecker dafür, nach unbekannten Erben oder Vermächtnisnehmern zu recherchieren.

    Im Rahmen vom Erblasser angeordneter Nachlassverwaltung sorgt der Testamentsvollstrecker treuhänderisch für die Sicherung, Erhaltung und Mehrung des Vermögens. Auf diesem Wege kann beispielweise die Zerschlagung eines gesunden Familienunternehmens und/oder die voreilige Liquidation wertvoller Immobilien verhindert werden.

    Beabsichtigt der Erblasser, sein Vermögen oder Teile hiervon einer Stiftung zuzuwenden, kann der Testamentsvollstrecker die Aufgabe übernehmen, die Stiftung zu gründen und dafür zu sorgen, dass sie ihre Ziele (z.B. Förderung sozialer Zwecke, Umweltschutz, Forschung) auch tatsächlich realisiert.

  2. Entlastung der Erben

    Nachlassabwicklung gestaltet sich nicht immer einfach. Insbesondere bei größeren Nachlässen und/oder mehreren Erben bedarf es vieler Schritte. Diverse Maßnahmen sind zu veranlassen und zu beachten:

    - Sicherung des Nachlasses
    - Sichtung aller Unterlagen (z.B. Versicherungspolicen)
    - Wohnungsauflösung
    - notwendige Vertragskündigungen
    - Klärung aller bestehenden geschäftlichen und privaten Vertragsbeziehungen
    - Einziehung fälliger Forderungen
    - Bezahlung von Rechnungen
    - Erstellung des Nachlassverzeichnisses
    - Erfüllung von Auflagen und Vermächtnissen
    - Konten- und Grundstücksumschreibungen
    - Fristenüberwachung
    - Unterbringung von Haustieren
    - Abgabe der Erbschaftssteuererklärung

    Häufig und aus den verschiedensten Gründen heraus sind der oder die Erben mit der Erledigung dieser Aufgaben überfordert. Sei es, dass die Erben noch minderjährig sind, sei es, dass die Erben alters- oder krankheitsbedingt oder aber infolge räumlicher Distanz nur schwer in der Lage sind, sie anfallenden Arbeiten zu übernehmen. Hier können fachkundige und erfahrene Testamentsvollstrecker die Hinterbliebenen entlasten, beraten und unterstützen.

    Der Testamentsvollstrecker ist darüber hinaus zur Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung verpflichtet. Als Spezialist der Erbrechtskunde ist er in erbschaftssteuerlichen Fragen versiert. Dadurch kann die Steuerbelastung der Erben minimiert werden.

  3. Friedensstiftung

    Wenn durch den Todesfall eine Erbengemeinschaft entsteht, können die Erben den Nachlass nur gemeinschaftlich verwalten. Bei wesentlichen Entscheidungen gilt das Prinzip der Einstimmigkeit. Häufig kommt es hierbei zu Auseinandersetzungen und Streitigkeiten, die in hohem Maße den Familienfrieden und ebenso den Bestand des Vermögens gefährden.

    Derartige Streitverhältnisse lassen sich durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers effizient und nachhaltig vermeiden. Die Fäden laufen bei einer Person zusammen, die zu Objektivität und Neutralität verpflichtet ist und häufig auch bei aufkommendem Streit oder zwischen den Fronten vermitteln kann. Vorschläge eines Testamentsvollstreckers finden eher die Zustimmung aller Beteiligten als die Wunschvorstellungen von verfeindeten Familienmitgliedern, die miteinander nicht mehr reden können.

  4. Schutz von Minderjährigen und Behinderten

    Der Verstorbene wünscht, mit seinem Nachlass seine minderjährigen Kinder abzusichern. Hier reicht es nicht aus, die Kinder nur als Erben einzusetzen. Um das Erbe vor dem Zugriff des gesetzlichen Vertreters zu schützen, kann der Erblasser Testamentsvollstreckung anordnen. Die Person, die mit dieser Aufgabe beauftragt ist, ist dann bei Rechtsgeschäften weder auf die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters noch des Vormundschaftsgerichts angewiesen.

    Wenn ein Behinderter, der in einem Heim lebt, eine Erbschaft erhält, droht in der Regel der "sozialhilferechtliche Rückgriff". Der Sozialhilfeträger, der die Kosten für die Pflege und Unterbringung trägt, fordert dann die Liquidierung des Erbes zur Bezahlung dieser Leistungen. Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann die baldige Aufzehrung des empfangenen Vermögens verhindern, da der Nachlass des Behinderten dann vor einem Zugriff etwaiger Gläubiger, und damit auch des Sozialhilfeträgers geschützt ist.

  5. Schutz des überschuldeten Erben vor Gläubigerzugriffen

    Nicht selten stehen Erblasser vor der Situation, den Nachlass einerseits bestimmten Personen zukommen lassen zu wollen. Andererseits ist die begünstigte Person bereits überschuldet und/oder es droht dieser ein eventueller Vermögensverfall. Um das Nachlassvermögen dennoch vor dem Zugriff der Gläubiger des Erben zu schützen, bietet die Testamentsvollstreckung geeignete und effektive Abwehrmechanismen.

Die Kosten der Testamentsvollstreckung orientieren sich zunächst an den testamentarischen Bestimmungen. Diese sollten angemessen sein. Richtschnur ist die vom Deutschen Notarverein vorgeschlagene Empfehlung, wonach in Abhängigkeit vom Wert des Nachlasses Vergütungssätze zwischen 1,5 und 4 Prozent des Nachlasses zugrunde gelegt werden.

Sprechen Sie uns an, wenn sie Ihren Nachlass sicher und geregelt übergeben wollen. Wir beraten Sie gerne, wann und in welcher Ausgestaltung die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sinvoll erscheint.





Letztes Update 19.12.2006 | Copyright© Rechtsanwaelte Mayer 2007 | Seite drucken: Testamentsvollstreckung | Seite einem Freund senden: Testamentsvollstreckung


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